Unsere Dienstleistungen

Patente (Gebrauchsmuster)

Nationale Patentanmeldungen

Wir helfen bei der Erlangung eines patentierten Rechts in Japan. Unser Team, das sich aus technischen Experten der Bereiche Chemie, Baustoffe, Biotechnologie, Faserstoffe, Medizin, Maschinentechnik, Elektrotechnik, Elektrik, Kommunikationstechnologie, Halbleiter, IT, Lebensmittel, Haushaltswaren, Gegenstände des täglichen Gebrauchs und Geschäftsmodellen zusammensetzt, wird Sie entsprechend des eigenen Fachgebietes kompetent betreuen. Die technischen Mitarbeiter unseres Büros haben an Universitäten und Fachhochschulen Elektrik, Maschinentechnik, Chemie, etc. studiert und Ingeunieursabschlüsse erlangt. Viele von ihnen haben darüber hinaus Erfahrungen an Forschungseinrichtungen bedeutender Elektronik-, Maschinen- und Baustoffhersteller gewonnen.

Um die Rechte für Ihre wertvolle Idee zu erhalten, werden unsere technischen Mitarbeiter, die über einen reichen Erfahrungsschatz in technischen Bereichen und darüber hinaus auch Erfahrung im Umgang mit Patenten haben, sie nicht nur durch Vor- und Ratschläge bezüglich Anmeldestrategien und Patentbeschreibungen betreuen, sondern helfen auch bei Bearbeitungstransfers und Lizensvereinbarungen

Ablauf des Erwerbs von Patentrechten

Ablauf des Erwerbs von Patentrechten

Für Details bezüglich der Untersuchungsrichtlinien, siehe auch Examination Guidelines of the Patent Office.

Beschleunigungsantrag

Internationale Klienten können den Patent Prosecution Highway (PPH) nutzen. Verglichen mit einer normalen Untersuchung oder einem gewöhnlichen Verfahren können durch die beschleunigte Untersuchung die Ergebnisse einer Prüfung oder einer Verhandlung deutlich schneller erlangt werden (siehe hierfür die unten stehenden Tabellen). Die Anzahl von Bescheiden seitens des Patentamtes (Office Action) ist reduziert, was darüber hinaus zu einer Kostenreduzierung und Verbesserung der Genehmigungsrate führt.

Es gibt drei Formen des PPH

(1)  Gewöhnliche beschleunigte Prüfung

Eine der Anforderungen ist, dass es sich um eine ausländische Anmeldung, die für einen ausländischen Klienten vorgenommen werden kann, handelt. Zum Einreichen der Anmeldung werden vergleichende Erklärungen und die Veröffentlichung von Dokumenten bezüglich des Standes der Technik benötigt.

(2) Beschleunigte Highway-Prüfung (PPH)

Eine beschleunigte Highway-Prüfung kann nur in Ländern, die am PPH teilnehmen, vorgenommen werden. Darüber hinaus wird ein bereits gewährtes Patent benötigt.

(3) PCT-Patent Prosecution Highway (PCT-PPH)

Eine PCT-Beschleunigte Highway-Prüfung kann nur in Ländern, die an PCT-PPH teilnehmen, angemeldet werden. Die Anmeldung muss Vorfeld im internationalen Vorprüfungsbericht als patentierfähig eingestuft worden sein.

Für Details bezüglich der Untersuchungsrichtlinien, siehe auch Examination Guidelines of the Patent Office.

2009 2010 2011
Untersuchung 29.1 Monate 28.7 Monate 25.9 Monate
Verhandlungen bei Abweisungsklagen 25 Monate 24 Monate 20 Monate

(Aus dem jährlichen Bericht des Patentamts)

Dauer von Untersuchung und Verhandlungen bei Beantragung einer beschleunigten Prüfung/ einer beschleunigten Verhandlung (Durchschnitt)

2009 2010 2011
Untersuchung 1.8 Monate 1.7 Monate 1.8 Monate
Verhandlungen bei Abweisungsklagen 3.5 Monate 3.7 Monate 3.5 Monate

(Aus dem jährlichen Bericht des Patentamts)

Für Details bezüglich der Untersuchungsrichtlinien, siehe auch Examination Guidelines of the Patent Office.

Patentanmeldungen in Übersee

Wir bieten Hilfestellung bei der Erlangung von Patentrechten auf der ganzen Welt.

Unser Büro unterhält enge Verbindungen zu herausragenden lokalen Vertretern (Patentanwälten) und verfügt über mehrere Mittel und Wege um Prozesse schnell und akkurat durchzuführen. Des Weiteren ermöglicht eine große Zahl an internationalen Mitarbeitern eine Kommunikation mit unserem Büro nicht nur auf Englisch, sondern in einer Vielzahl verschiedener Sprachen; dies ermöglicht eine verbesserte und detailreichere Korrespondenz.

Es gibt die folgenden drei Formen einer Patentanmeldung in Übersee

(1)Direkte Anmeldung

Hierbei handelt es sich um eine Anmeldung direkt beim Patentamt des Landes, in dem das Patentrecht erwoben werden soll. Wird beispielsweise eine Erfindung in Japan gemacht, der Erfinder wünscht jedoch lediglich ein Patentrecht in den USA, so wird eine direkte Anmeldung in diesem Fall in den USA durchgeführt. Da diese Methode jedoch Dokumente in einer der, von dem Land vorgeschriebenen, Sprachen erfordert und darüber hinaus verlangt wird, dass das Verfahren den Richtlinien des Landes folgt, hat diese Methode häufig den Nachteil, dass die Vorbereitung der Dokumente aufwendig ist und außerdem Kosten für Übersetzungen etc. anfallen.

(2)Prioritäre Anmeldung basierend auf der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des Gewerblichen Eigentums

Ausgehend von einer Anmeldung in einem ersten Land kann basierend auf der Pariser Verbandsübereinkunft innerhalb von 12 Monaten Priorität für eine Anmeldung in Übersee beantragt werden. Wird Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft angefordert, werden Entscheidungen über die Neuartigkeit oder die erfinderische Tätigkeit, etc. entsprechend des Datums der ersten Anmeldung vorgenommen, sodass Verluste, die durch die Veröffentlichung der Erfindung im ersten Land, aber vor Anmeldung in einem anderen Land entstehen könnten, verhindert werden.

(3)Anmeldung nach PCT

Bei dieser Methode wird nach Ausfüllen der Anmeldung eine internationale Recherche jeweils im anzumeldenden Land durchgeführt.
Diese Methode hat denselben Effekt, wie das Ausfüllen von Anmeldungen in verschiedenen Ländern, nur dass sie mit einer einzigen Anmeldung durchgeführt werden kann. Sie ist dann von Vorteil, wenn die Absicht besteht, ein Patent in einer Vielzahl von verschiedenen Ländern zu erwerben.
Es ist außerdem möglich Priorität nach der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des Gewerblichen Eigentums zu beantragen.

Sollten Sie eine internationale Anmeldung in Betracht ziehen, so zögern Sie bitte nicht uns zu fragen. Beratungen und Kostenvoranschläge bieten wir Ihnen kostenlos an.-

Anmeldung von Gebrauchsmustern

Wir leisten Hilfe bei der Erlangung von Gebrauchsmusterrechten.
Da in Japan Gebrauchsmuster ohne Untersuchung registriert werden, gibt es, neben dem Hauptwert als Exklusivrecht noch weitere Vorteile dadurch, dass man durch den frühen strategischen Erwerb eines Gebrauchsmusterrechts dieses bereits frühzeitig zum Schutz des geistigen Eigentums für Promotionszwecke, etc. verwenden kann.

Prozess für den Erwerb von Gebrauchsmusterrechten

Prozess für den Erwerb von Gebrauchsmusterrechten

Registrierung von Marken

Für Namen von Waren und Dienstleistungen kann durch Ausfüllen eines Antrages auf Registrierung einer Marke das Nutzungsrecht an der Marke gewonnen werden. In der Anmeldung muss unbedingt eine Spezifizierung der Waren und/oder Dienstleistungen, die durch die Marke geschützt werden sollen, vorgenommen werden. Das Recht wird so lange aufrechterhalten, wie der Name in Gebrauch ist. Eine Marke bietet Glaubwürdigkeit. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, dass die Marke selbst einen Eigenwert entwickelt.

Prozess für den Erwerb einer Marke

Prozess für den Erwerb einer Marke

Designregistrierung

Bei Produkten, die durch ihre äußere Erscheinung charakterisiert werden, oder „sichtbaren“ Ideen (Fälle, in denen technologische Eigenschaften durch Handlungen, Betrieb, etc. von außen wahrnehmbar sind), ist es wichtig, über die Erlangung eines Rechtes für deren Design nachzudenken.

Prozedur für die Erlangung eines Designrechts

Prozedur für die Erlangung eines Designrechts

Übersetzung von Patenten

Wir bieten Übersetzungen von und nach Englisch, Chinesisch, Koreanisch, Französich, Deutsch, Spanisch und Japanisch.
Unsere Übersetzungen bewahren ihre herausragende Qualität durch eine enge Zusammenarbeit zwischen Übersetzern, Patentanwälten und technischen Experten und die darüber hinausgehende zweifache Prüfung durch Muttersprachler.
Ob Patentschriften, dem Prozess zwischengeschaltete Dokumente, oder Dokumente über den Stand der Technik – wir bieten Übersetzungen aller patentrelevanten Schriftstücke ungeachtet des technischen Feldes.

Rechtliche Auseinandersetzungen

Wir kümmern uns um die Ausstellung und Annahme von Mahnungen an odervon Dritten, die Ihre patentierten Rechte verletzen, beantragen die Aufhebung von Löschungen und Widerfungen oder nehmen Bescheide darüber in Empfang. Desweiteren legen wir Widersprüche gegen Ablehungsbescheide oder Löschungsklagen für Sie ein.
Bei Schadensersatzklagen unterstützen wir unsere Klienten durch die Zusammenarbeit mit uns angeschlossenen Rechtsanwälten.

Untersuchung und Begutachtung

Sowohl für inländische, als auch für äusländische Patente, Gebrauchsmuster, Marken und Designs, betreiben wir Recherche nach patentierten Rechten, die durch das eigene Produkt möglicherweise verletzt werden könnten, wählen Dokumente über den Stand der Technik aus, die in der Lage sind Patente von Rivalen aufzuheben und erstellen Gutachten über den Erwerb von Patenten und Patentüberschreitungen.

Anmeldung für die Registrierung eines Copyrights

Wir reichen Copyright-Registierungen beim japanischen Amt für Kunst und Kultur ein.
Anmeldung für die Registrierung eines Copyrights

Domain Registrierung

Wir übernehmen die Eintragung und Erneuerung von “.jp”-Domains für unsere ausländischen Kunden.
Die Domain „.jp“ ist relativ neu und wird als zuverlässiger angesehen als Domains wie „.com“ oder „.net“, die oft für Spamming-Zwecke verwendet werden. Die Domain muss jedes Jahr erneuert werden.